Meilen kaufen und verkaufen zwischen Privatpersonen: Warum das rechtlich heikel ist – und was stattdessen funktioniert
26. August 2026 · 19 Min. Lesezeit · Leonardo Rupprecht
Vielleicht kennst du die Situation: Auf deinem Miles & More Konto liegen 80.000 Meilen, ein Teil davon verfällt in ein paar Monaten – und du hast gerade keine Reise geplant. Oder umgekehrt: Du hast im Netz ein Angebot gesehen, das dir ein Business-Class-Ticket nach Asien für die Hälfte des normalen Preises verspricht, „bezahlt mit Meilen”. In beiden Fällen taucht früher oder später dieselbe Idee auf: Warum nicht einfach Meilen privat verkaufen oder kaufen?
Die Nachfrage ist riesig, ein Graumarkt existiert seit Jahrzehnten – und trotzdem findest du kaum einen Artikel, der das Thema nüchtern zu Ende denkt. Genau das machen wir hier. Vorweg: Dieser Artikel ist keine Anleitung. Er erklärt, warum der Handel gegen die Programmbedingungen verstößt, welche Risiken für Verkäufer und vor allem für Käufer real sind, was deutsche Gerichte entschieden haben – und welche legalen Wege das ursprüngliche Problem oft sogar besser lösen.
Kurz gesagt: Der private Kauf und Verkauf von Meilen und Prämientickets ist bei Miles & More (und praktisch allen großen Vielfliegerprogrammen) durch die Teilnahmebedingungen ausdrücklich untersagt. Der Bundesgerichtshof hat 2014 bestätigt, dass Lufthansa dieses Verbot durchsetzen darf – inklusive fristloser Kündigung und Statusentzug. Wer verkauft, riskiert sein Konto und unter Umständen Schadensersatzforderungen. Wer kauft, trägt das größte Risiko: Das Ticket kann storniert werden – schlimmstenfalls erst am Flughafen. Für fast jedes Motiv hinter der Verkaufs-Idee gibt es eine legale Alternative: Meilenpooling in der Familie, Prämienflüge für Freunde und Verwandte buchen oder Meilen rechtzeitig sinnvoll einlösen.
Stand: August 2026. Programmbedingungen, Urteile in Einzelfällen, Gebühren und Features wie das Meilenpooling können sich ändern. Maßgeblich sind allein die aktuell geltenden Teilnahmebedingungen von Miles & More bzw. des jeweiligen Programms. Dieser Artikel ist eine journalistische Einordnung und keine Rechtsberatung – bei einem konkreten Streitfall (etwa einer Kontosperrung) hilft nur eine individuelle anwaltliche Beratung.
⚠️ Wichtiger Warnhinweis: Der Handel mit Meilen verstößt gegen die Teilnahmebedingungen von Miles & More. Mögliche Folgen: Sperrung oder Einziehung von Prämientickets, Verfall der Meilen, fristlose Kündigung der Teilnahme, Verlust des Vielfliegerstatus und Schadensersatzforderungen. Käufer von Prämientickets aus dem Graumarkt riskieren zusätzlich, dass ihr Ticket annulliert wird – ohne Anspruch auf Ersatzbeförderung. PunkteRadar rät ausdrücklich davon ab.
Warum es den Graumarkt überhaupt gibt
Es treffen zwei Interessen aufeinander, die auf den ersten Blick perfekt zusammenpassen. Auf der Verkäuferseite: Menschen mit Meilen, die sie nicht nutzen – Geschäftsreisende, die dienstlich sammeln und privat kaum fliegen, oder Sammler, deren Meilen zu verfallen drohen. Für sie fühlen sich Meilen wie Eigentum an – warum sollte man sie nicht verkaufen dürfen? Auf der Käuferseite: Preisbewusste, die wissen, dass Business- und First-Class-Prämientickets pro Meile oft mehr wert sind, als der Verkäufer dafür verlangt. Ein Broker, der Meilen für rund 1 Cent pro Stück einkauft und daraus ein Business-Class-Ticket baut, kann es deutlich unter dem Barpreis anbieten – und behält trotzdem eine Marge.
Der Haken: Meilen sind kein Eigentum wie ein Gebrauchtwagen. Sie sind eine vertragliche Gutschrift innerhalb eines Kundenbindungsprogramms – und der Programmbetreiber bestimmt die Spielregeln. Genau das hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dazu gleich mehr.
Was die Miles & More AGB tatsächlich sagen
Die Teilnahmebedingungen von Miles & More sind an dieser Stelle unmissverständlich (Stand: August 2026):
Zum Meilenhandel (Ziffer 2.1.3):
„Meilen und Points sind ebenso wie das Teilnehmerkonto nicht auf Dritte übertragbar. Der Handel mit Meilen und Points (sei es durch Verkauf, Tausch, Versteigerung oder eine sonstige Weitergabe an Dritte) ist untersagt.”
Untersagt ist außerdem nicht nur der Verkauf selbst, sondern auch die Vermittlung solcher Geschäfte und der unrechtmäßige Erwerb von Meilen. Damit sind beide Seiten des Deals erfasst – Verkäufer wie Käufer.
Zu Prämien für andere Personen (Ziffer 2.3.7): Prämiendokumente – also zum Beispiel ein gebuchtes Prämienticket – dürfen ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, „mit denen der/die Teilnehmende durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freund:innen und Bekannte”. Das ist die wichtige Trennlinie: Verschenken an nahestehende Personen ist erlaubt. Verkaufen an wen auch immer ist verboten. Die AGB für Flugprämien ergänzen: Einmal ausgestellte Award Flights sind nicht übertragbar, und es ist verboten, Prämienunterlagen „zu verkaufen, zu tauschen oder zu versteigern”.
Zu den Konsequenzen (Ziffer 2.3.8): Miles & More behält sich vor, die Einlösung unrechtmäßig erlangter Meilen zu verweigern und daraus entstandene Prämiendokumente „zu sperren bzw. einzuziehen”. Werden mit missbräuchlich erworbenen Meilen Prämien abgerufen, behalten sich die Betreiber zusätzlich Schadensersatz vor. Dazu kommt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Teilnahme – mit ihr fallen dann auch Meilen und Status.
Zur Einordnung: Das ist keine Miles-&-More-Besonderheit. Vergleichbare Klauseln stehen in den Bedingungen praktisch aller großen Programme, von British Airways über Flying Blue bis zu den US-Airlines. Wer die Idee „dann verkaufe ich eben Avios” hat, verschiebt das Problem nur.
Was Gerichte entschieden haben: Der BGH-Fall von 2014
Lange war umstritten, ob solche Übertragungsverbote in AGB überhaupt wirksam sind – bis der Bundesgerichtshof 2014 für Klarheit sorgte (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. X ZR 79/13).
Der Fall, wie ihn die Gerichte festgestellt haben: Ein Miles & More Teilnehmer mit HON Circle Status – also der höchsten Statusstufe – hatte Anfang 2011 Meilen für Prämientickets auf den Namen eines Dritten eingelöst. Der Dritte hatte dafür nach den Feststellungen rund 3.000 Euro über ein Reisebüro gezahlt. Als Lufthansa davon erfuhr, kündigte sie die Teilnahme fristlos und entzog den Status. Der Teilnehmer klagte.
Interessant ist der Weg durch die Instanzen, weil er zeigt, dass die Frage juristisch nicht trivial war: Das Landgericht Köln wies die Klage 2012 ab. Das Oberlandesgericht Köln gab dem Kläger 2013 dagegen weitgehend recht – es hielt das Übertragungsverbot für eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB. Der BGH hob dieses Urteil auf und stellte klar:
- Das Verbot, Meilen und Prämien an Dritte zu verkaufen, ist wirksam. Es ist Teil der Leistungsbeschreibung eines freiwilligen Kundenbindungsprogramms – Lufthansa darf selbst definieren, was sie anbietet und was nicht.
- Die fristlose Kündigung der Teilnahme wegen des Ticketverkaufs war rechtmäßig.
- Auch der sofortige Statusentzug war zulässig.
Übersetzt heißt das: Wer Meilen oder Prämientickets verkauft, kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Gericht das Verbot später kippt. Die höchstrichterliche Messlatte liegt seit über zehn Jahren fest – und sie liegt auf Seiten des Programms.
Zivilrechtlich vs. strafrechtlich – eine wichtige Unterscheidung: Der bloße Verkauf eigener, ehrlich gesammelter Meilen ist nach allem, was die dokumentierte Rechtsprechung hergibt, in erster Linie ein Vertragsverstoß – also ein zivilrechtliches Problem zwischen dir und dem Programm (Kündigung, Meilenverfall, ggf. Schadensersatz). Strafrechtlich relevant kann es dagegen werden, wenn Täuschung oder gestohlene Werte ins Spiel kommen – etwa wenn Meilen aus gehackten Konten stammen oder Käufer bewusst getäuscht werden. Wo genau die Grenzen im Einzelfall verlaufen, kann und darf dir nur ein Anwalt sagen; dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie der Graumarkt funktioniert – und warum der Käufer am meisten riskiert
Wir beschreiben das Modell hier bewusst nur so weit, wie es nötig ist, um die Risiken zu verstehen – ohne Plattformen zu nennen oder zu verlinken.
Im Zentrum stehen meist sogenannte Meilenbroker: kommerzielle Vermittler, die auf der einen Seite Meilenbestände von Verkäufern „ankaufen” und auf der anderen Seite Prämientickets an Endkunden verkaufen. Typischerweise gibt der Verkäufer dem Broker dafür Zugriff auf sein Vielfliegerkonto, und der Broker bucht daraus Prämientickets auf die Namen zahlender Kunden – Menschen, die der Kontoinhaber nie getroffen hat. Fachmedien wie travel-dealz bezifferten die Vergütung für Verkäufer zuletzt auf grob einen Cent pro Meile; aktuelle, verlässliche Zahlen gibt es naturgemäß nicht, da der Markt intransparent ist.
Genau an dieser Konstruktion hängen die Risiken – und sie verteilen sich sehr ungleich:
Der Verkäufer riskiert sein Konto, seine Meilen und seinen Status. Das ist ärgerlich, aber kalkulierbar: Er verliert etwas, das er ohnehin abstoßen wollte, plus eventuell Schadensersatzforderungen.
Der Käufer dagegen riskiert seine Reise – und sein Geld. Denn das Prämienticket bleibt technisch mit dem Konto des fremden Verkäufers verknüpft. Fällt der Deal auf (Programme prüfen unter anderem auffällige Buchungsmuster – viele Prämientickets für wechselnde, nicht verwandte Personen sind ein klassisches Warnsignal), kann Miles & More das Ticket sperren oder einziehen. Das kann Wochen vor Abflug passieren – oder am Check-in-Schalter. Dann steht der Käufer ohne Beförderungsanspruch da, muss kurzfristig ein reguläres Ticket zum Tagespreis kaufen und kann seine Zahlung an den Broker oft nicht zurückholen. Fachmedien berichten zudem, dass Programme sich bei erschlichener Beförderung vorbehalten, den tatsächlichen Ticketpreis nachzuberechnen.
Dazu kommt die dritte Risikoebene: Betrug. Wo ein verbotener Markt ist, sind Betrüger nicht weit, denn der Geschädigte kann kaum zur Polizei oder zum Programm gehen, ohne den eigenen Regelverstoß offenzulegen. Zwei Muster tauchen in Community-Berichten immer wieder auf:
- Vorkasse-Betrug: Käufer überweisen für ein „Meilenpaket” oder ein Ticket – und hören nie wieder etwas. Privatverkäufer wiederum berichten von Käufern, die nach Ticketausstellung die Zahlung zurückbuchen.
- Gehackte Konten als Meilenquelle: Vielfliegerkonten sind ein beliebtes Angriffsziel, weil Meilen sich zu Prämien machen lassen. Das ist kein theoretisches Risiko: 2019 führte eine technische Störung bei Miles & More dazu, dass Nutzer zeitweise in fremden Konten landeten; unabhängig davon berichten Betroffene in Foren wie dem Vielfliegertreff immer wieder von gehackten Konten und abgebuchten Meilen. Wer auf dem Graumarkt kauft, kann nicht ausschließen, gestohlene Meilen zu erwerben – und damit Teil eines Betrugsfalls zu werden, mit allen zivil- und strafrechtlichen Unwägbarkeiten.
Drei realistische Szenarien
Damit die abstrakten Risiken greifbar werden, drei typische Verläufe – zusammengesetzt aus dokumentierter Rechtsprechung und wiederkehrenden Berichten aus Fachmedien und Foren, ohne Anleitung, wie man es „besser” macht (denn das gibt es nicht):
Szenario 1 – Der Vielflieger, der „nur einmal” verkauft: Ein Geschäftsreisender mit Senator-Status lässt über einen Vermittler ein First-Class-Ticket für einen zahlenden Fremden buchen. Monate später stellt das Programm die fehlende persönliche Verbindung fest – und kündigt fristlos. Ergebnis: Konto zu, Restmeilen weg, Status weg, mögliche Schadensersatzforderung. Genau dieses Muster lag dem BGH-Fall von 2014 zugrunde – der Verkäufer verlor dort seinen HON-Status und anschließend auch vor Gericht.
Szenario 2 – Die Käuferin des „günstigen” Business-Tickets: Eine Reisende zahlt einem Broker 1.800 Euro für ein Business-Class-Ticket nach Bangkok, regulärer Preis über 3.000 Euro. Das Ticket existiert wirklich – gebucht aus dem Konto eines Fremden. Drei Wochen vor Abflug wird die Buchung storniert, weil das Programm den Verstoß erkannt hat. Die Broker-AGB schließen Erstattungen aus, oder die Firma im Ausland reagiert schlicht nicht mehr. Die Reisende bucht neu – zum Tagespreis – und hat den Kaufpreis verloren; gegenüber der Airline hat sie keinen Beförderungsanspruch.
Szenario 3 – Der Privatkauf mit Vorkasse: Jemand findet in einem Forum das Angebot „100.000 Meilen günstig abzugeben”. Nach Überweisung von mehreren hundert Euro bricht der Kontakt ab – oder es kommen Meilen aus einem gehackten Konto, die kurz darauf zurückgebucht werden. Der Käufer hat kaum Handhabe: Er müsste einen Deal offenlegen, der selbst gegen die Teilnahmebedingungen verstößt.
Risiko-Übersicht: Was droht wem?
| Risiko | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verstoß gegen Miles & More AGB (Ziffer 2.1.3 / 2.3.7) | Ja – Verkauf/Weitergabe untersagt | Ja – auch unrechtmäßiger Erwerb ist erfasst |
| Kontosperrung / fristlose Kündigung | Hoch – vom BGH bestätigt | Betrifft das eigene Konto, falls vorhanden und involviert |
| Verfall aller Meilen und Statusverlust | Ja – inkl. Statusentzug (BGH-Fall: HON) | Nur falls eigenes Konto beteiligt |
| Stornierung/Einziehung des Prämientickets | Mittelbar (Ticket läuft über sein Konto) | Ja – Hauptrisiko: Annullierung bis hin zum Check-in, keine Ersatzbeförderung |
| Finanzieller Schaden | Schadensersatzforderung des Programms möglich | Kaufpreis weg + teures Ersatzticket zum Tagespreis |
| Betrugsrisiko (Vorkasse, Rückbuchung, gehackte Meilen) | Zahlungsausfall, Chargeback nach Ticketausstellung | Vorkasse-Betrug, gestohlene Meilen, keine realistische Rechtsdurchsetzung |
| Strafrechtliche Relevanz | Möglich bei Täuschung/Mitwirkung an Betrug (Einzelfall, anwaltlich klären) | Möglich bei wissentlichem Erwerb gestohlener Meilen (Einzelfall, anwaltlich klären) |
Die Kernaussage der Tabelle: Der Verkäufer riskiert sein Meilenvermögen, der Käufer riskiert echtes Geld und seine Reise. Anders als bei vielen Meilen-Themen gibt es hier kein „Wann lohnt es sich?” – die richtige Frage lautet: Warum übersteigt das Risiko den möglichen Gewinn? Kurz durchgerechnet: Für 100.000 verkaufte Meilen bekäme ein Verkäufer nach den letzten belastbaren Fachmedien-Angaben grob 1.000 Euro (Erfahrungswert, Stand 2019 – aktuelle Kurse nicht verifizierbar). Dem stehen gegenüber: Totalverlust aller weiteren Meilen, des Status samt Loungezugang, mögliche Schadensersatzforderungen – und die Gewissheit, dass das Verbot vor Gericht Bestand hat. Beim Käufer ist es noch klarer: Die „Ersparnis” von vielleicht 1.000 Euro steht gegen den möglichen Verlust des kompletten Kaufpreises plus Neubuchung. Das ist kein Schnäppchen, sondern eine Wette mit gedeckeltem Gewinn und ungedeckeltem Verlust.
Die legalen Alternativen – für fast jedes Motiv gibt es eine
Die gute Nachricht: Hinter dem Verkaufswunsch steckt fast immer eines von vier Motiven – und für jedes gibt es einen sauberen Weg (alle Angaben Stand: August 2026).
1. „Meine Familie soll meine Meilen nutzen können” → Meilenpooling. Miles & More bietet im deutschsprachigen Raum wieder ein kostenloses Meilenpooling für Familien an: Zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder (ab 2 Jahren) können ihre Prämienmeilen in einem gemeinsamen Pool bündeln. Laut reisetopia wurde das Feature im Sommer 2025 für Deutschland, Österreich und die Schweiz reaktiviert; gepoolt werden ausschließlich Prämienmeilen (kein Status), die Einladung läuft über die Servicekartennummer, und wer den Pool verlässt, behält seine eigenen Meilen, unterliegt aber einer sechsmonatigen Sperrfrist für einen neuen Pool. Für Familien löst das den häufigsten Fall komplett – etwa wenn die Meilen beider Partner einzeln nicht für die Business Class reichen. Andere Programme haben ähnliche Modelle: British Airways bietet ein Household Account, Flying Blue ein kostenloses Family-Pooling – falls du ohnehin überlegst, welches Programm zu dir passt, hilft unser Programmvergleich weiter.
2. „Ich will jemandem einen Flug schenken” → Prämienticket direkt auf dessen Namen buchen. Was viele nicht wissen: Du musst bei einem Prämienflug nicht selbst mitfliegen. Die AGB für Flugprämien erlauben ausdrücklich, Award Flights für Verwandte und Bekannte zu buchen – die Buchung nimmst du selbst vor, das Ticket wird auf den Namen des Reisenden ausgestellt, die Meilen gehen von deinem Konto ab. Entscheidend sind zwei Dinge: Es muss eine echte persönliche Verbindung bestehen (Verwandte, Freunde, Bekannte – Ziffer 2.3.7), und es darf kein Geld fließen. Eltern, die den Kindern den Flug zur Hochzeit schenken, die beste Freundin, der Partner: alles erlaubt. Der „Bekannte”, der dich über eine Kleinanzeige gefunden hat und 500 Euro überweist: nicht.
3. „Ich brauche mehr Meilen für eine konkrete Prämie” → offizielle Wege statt Graumarkt. Direkt kaufen kannst du Miles & More Meilen offiziell nicht – die offizielle Hilfeseite sagt dazu klar „No, you cannot buy Miles or Points”. Es gibt aber zeitlich begrenzte offizielle Aktionen: Über die Partnerplattform Points.com wurden zuletzt Bundle&Go-Pakete verkauft – Meilenpakete mit Zusatzleistungen, in der Aktion bis Ende Juli 2026 laut Upgraded Points zu umgerechnet etwa 1,4 bis 2,4 US-Cent pro Meile (nicht erstattbar). Ob solche Aktionen wiederkommen, ist offen. Daneben füllst du dein Konto legal über Payback-Punktetransfers (regelmäßig mit Transferbonus-Aktionen), Kreditkartenumsätze oder Shopping-Portale. Fürs Erwartungsmanagement: Offiziell gekaufte Meilen sind selten ein Schnäppchen; sie lohnen höchstens gezielt, wenn dir wenige tausend Meilen zu einer konkreten Prämie fehlen.
4. „Meine Meilen verfallen sonst” → rechtzeitig selbst einlösen. Das ist das ehrlichste Gegenargument zum Verkauf: Selbst eine mittelmäßige Einlösung bringt dir meist mehr Gegenwert als der Graumarkt-Kurs. Bei rund 1 Cent pro Meile Verkaufserlös (Erfahrungswert) schlägt fast jede eigene Einlösung den Deal – ein gut gewählter Prämienflug liegt häufig deutlich über diesem Wert, und selbst Sachprämien oder ein Flug in der Economy für die Familie sind risikofrei. Wie du den Wert einer Einlösung selbst ausrechnest (Meilenwert = Barpreis minus Steuern/Gebühren, geteilt durch eingesetzte Meilen), zeigen wir im Detail in unserem Meilenwert-Artikel.
Eine steuerliche Randnotiz der Vollständigkeit halber: Für privat eingelöste Meilen aus Kundenbindungsprogrammen existiert in Deutschland mit § 3 Nr. 38 EStG eine Steuerbefreiung für Sachprämien bis 1.080 Euro pro Jahr, relevant vor allem bei dienstlich gesammelten Meilen. Wie ein Verkauf von Meilen gegen Bargeld steuerlich zu behandeln wäre, ist – soweit für uns recherchierbar – nicht durch veröffentlichte Rechtsprechung geklärt; auch das wäre eine Frage für den Steuerberater, kein Argument für oder gegen irgendetwas.
Entscheidungshilfe: Was du stattdessen tun kannst
| Deine Situation | Finger weg von | Der saubere Weg |
|---|---|---|
| Meilen verfallen bald, keine Reise geplant | Verkauf über Broker oder Kleinanzeigen | Selbst einlösen (auch Sachprämien/WorldShop), Prämienflug für Verwandte/Freunde buchen, Verfall durch aktives Sammeln oder Kreditkarte managen |
| Partner/Kinder sollen von deinen Meilen profitieren | „Übertragung” gegen Geld | Kostenloses Miles & More Meilenpooling (2 Erwachsene + bis zu 5 Kinder) |
| Du willst jemandem einen Flug schenken | Ticketverkauf an Dritte | Award Flight direkt auf den Namen der nahestehenden Person buchen – erlaubt, solange kein Geld fließt |
| Dir fehlen Meilen für eine Wunschprämie | „Günstige Meilen” von Privat oder Plattformen | Payback-Transfer (mit Bonusaktionen), Kreditkartenumsätze, offizielle Bundle-Aktionen – oder das Ticket schlicht regulär kaufen und vergleichen |
| Du hast ein verdächtig günstiges Business-Ticket gesehen | Kauf über Broker-Plattformen | Preis mit echten Angeboten vergleichen (Sales, eigene Meilen); wenn es „mit Meilen bezahlt” von Fremden ist: Abstand halten |
| Du willst grundsätzlich raus aus dem Programm | Konto „leerverkaufen” | Meilen planvoll einlösen, dann Konto ruhen lassen oder kündigen |
Wann ist der Graumarkt „trotzdem eine Überlegung wert”? Ehrliche Antwort: gar nicht
Bei fast jedem Thema auf PunkteRadar gibt es ein „für Profil A ja, für Profil B nein”. Hier nicht – aus drei Gründen. Erstens ist die Rechtslage seit dem BGH-Urteil eindeutig: Du wettest nicht auf eine Grauzone, sondern gegen ein bestätigtes Verbot. Zweitens ist die Risikoverteilung asymmetrisch: begrenzter Gewinn, potenziell unbegrenzter Schaden. Drittens gibt es für jedes legitime Motiv – Familie, Geschenk, Verfall, fehlende Meilen – einen legalen Weg, der oft mehr Gegenwert liefert. Das einzige Motiv ohne legale Entsprechung ist „Meilen in Bargeld verwandeln” – und genau dieses Geschäft haben die Programme bewusst ausgeschlossen. Es ist der Preis dafür, dass Prämienflüge überhaupt so günstig bepunktet sind.
Transparenz: PunkteRadar kann über einige Links Provisionen erhalten. Das beeinflusst nicht unsere Bewertung. Wir empfehlen Produkte oder Karten nur dann, wenn sie aus unserer Sicht zum jeweiligen Nutzerprofil passen. Wenn sich eine Option für dich nicht lohnt, sagen wir das ebenfalls. Für den in diesem Artikel beschriebenen Graumarkt gilt darüber hinaus: Wir verlinken bewusst keine Broker-Plattformen und erhalten von solchen Anbietern keinerlei Vergütung.
Fazit
Meilen zwischen Privatpersonen zu kaufen oder zu verkaufen klingt nach einem cleveren Deal zwischen zwei Menschen, die sich gegenseitig helfen. Tatsächlich ist es ein Geschäft gegen die AGB, dessen Wirksamkeit der BGH bestätigt hat – mit einem Verkäufer, der Konto, Meilen und Status riskiert, und einem Käufer, der schlimmstenfalls am Check-in ohne Ticket und ohne Geld steht.
Die Profil-Einordnung fällt deshalb ungewohnt einseitig aus: Für den Vielflieger mit großem Meilenpolster ist der Verkauf die teuerste Art, 1.000 Euro zu „verdienen” – der drohende Verlust von Status und Restmeilen übersteigt den Erlös um ein Vielfaches. Für die Familie löst das kostenlose Meilenpooling das Problem besser als jeder Deal. Für den Schnäppchenjäger ist ein Broker-Ticket keine günstige Business Class, sondern eine unversicherte Wette auf Nichtentdeckung. Und für alle mit verfallenden Meilen gilt: Selbst einlösen schlägt verkaufen – fast immer auch rechnerisch. Wenn du aus deinen Meilen mehr machen willst, fang bei der Frage an, was eine Meile für dich wirklich wert ist.
FAQ
Ist es strafbar, Meilen zu verkaufen? Der Verkauf eigener, regulär gesammelter Meilen ist nach dokumentierter Rechtsprechung primär ein Vertragsverstoß – also ein zivilrechtliches Problem (Kündigung, Meilenverfall, ggf. Schadensersatz), keine Straftat per se. Strafrechtlich relevant kann es werden, wenn Täuschung oder Meilen aus gehackten Konten im Spiel sind. Verbindlich klärt das nur eine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Darf ich mit meinen Meilen ein Ticket für Freunde oder Familie buchen? Ja. Die Miles & More AGB erlauben ausdrücklich, Award Flights für Verwandte und Bekannte zu buchen – das Ticket wird auf den Namen des Reisenden ausgestellt, die Meilen kommen von deinem Konto. Bedingung: eine echte persönliche Verbindung und kein Geldfluss. Verboten ist der Verkauf, nicht das Geschenk.
Kann ich Miles & More Meilen offiziell auf eine andere Person übertragen? Eine direkte Übertragung von Konto zu Konto bietet Miles & More derzeit nicht an (Stand: August 2026). Eine frühere kostenpflichtige Transfermöglichkeit wurde laut Fachmedien eingestellt. Die offizielle Alternative für Familien ist das kostenlose Meilenpooling mit bis zu zwei Erwachsenen und fünf Kindern.
Was passiert, wenn Miles & More einen Meilenverkauf entdeckt? Die AGB sehen vor: Sperrung bzw. Einziehung der Prämiendokumente, Verweigerung der Einlösung unrechtmäßig erlangter Meilen, Schadensersatz und außerordentliche Kündigung der Teilnahme – damit verfallen auch Restmeilen und Status. Der BGH hat 2014 bestätigt, dass Lufthansa genau so vorgehen darf (Az. X ZR 79/13).
Ich habe ein Prämienticket über eine Plattform gekauft – kann das wirklich storniert werden? Ja. Prämientickets sind laut AGB nicht übertragbar; wird der Verstoß erkannt, kann das Ticket gesperrt oder eingezogen werden – auch kurzfristig vor Abflug oder beim Check-in. Einen Beförderungsanspruch gegen die Airline hast du dann nicht, und Zahlungen an Broker sind erfahrungsgemäß schwer zurückzuholen.
Kann ich Meilen offiziell kaufen, wenn mir welche fehlen? Dauerhaft nicht – Miles & More verkauft nach eigener Aussage keine Meilen. Es gab aber zeitlich begrenzte offizielle Bundle-Aktionen über Points.com (zuletzt bis 31.07.2026, umgerechnet grob 1,4–2,4 US-Cent pro Meile). Daneben sind Payback-Transfers und Kreditkartenumsätze die üblichen legalen Wege. Rechne vorher nach, ob sich das gegenüber einem regulären Ticket lohnt.
Warum verbieten Airlines den Meilenhandel überhaupt? Prämienflüge sind bewusst günstiger „bepreist” als Bartickets – als Treueprämie, nicht als handelbares Gut. Ein freier Meilenmarkt würde dieses Modell aushebeln: Broker könnten Premium-Tickets systematisch unter Marktpreis anbieten. Deshalb definieren die Programme Meilen als nicht übertragbar – und der BGH hat bestätigt, dass sie das dürfen.
Woran erkenne ich unseriöse Meilen-Angebote? Typische Warnsignale: Vorkasse an Privatpersonen oder Firmen im Ausland, Preise deutlich unter jedem regulären Angebot, die Bitte um Zugangsdaten zu deinem Vielfliegerkonto, Tickets aus fremden Konten. Grundsätzlich gilt: Jedes Angebot, das auf dem Weiterverkauf von Meilen oder Prämientickets beruht, verstößt gegen die Programmbedingungen – egal wie professionell die Website wirkt.
Quellen
- Miles & More Teilnahmebedingungen
- Miles & More AGB für Flugprämien (Award Flights)
- Miles & More Hilfe: „Can I buy Miles or Points?”
- Miles & More: Vorteile für Familien / Meilenpooling
- LTO: BGH – Verbot der Weitergabe von Meilen an Dritte rechtens (X ZR 79/13)
- Rechtslupe: „Miles & More” und die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen
- reisetopia: Miles & More Meilen verkaufen – ist das erlaubt?
- reisetopia: Miles & More Meilenpooling
- travel-dealz: Meilen im Internet verkaufen – eine gute Idee?
- Upgraded Points: Buy Miles & More Bundles
- meilenoptimieren: Datenleck bei Miles & More
- meilenoptimieren: Steuerliche Aspekte beim Meilensammeln
- Vielfliegertreff: Miles & More Konto gehackt (Community-Erfahrungen)
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